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Mietminderungen und im Zusammenhang damit stehende Folgeansprüche zwischen Mieter und Vermieter zählen zu den Hauptkonfliktpotenzialen des Mietrechts. Für den Praktiker stellt sich dabei das Problem, dass das Gesetz selbst nur sehr abstrakt ist. Zudem unterscheidet sich jeder Fall des Mangels einer Mietsache von anderen bereits entschiedenen Fällen. Generelle Regelungen aufzustellen, scheint dabei fast unmöglich. Denn veröffentlichte Gerichtsentscheidungen zu Mietminderungen können aufgrund ihrer Einzelfallregelung nicht ungeprüft auf den jeweils zu lösenden praktischen Fall übertragen werden. Deshalb sind Mietminderungen heute eine Domäne des Richterrechts. Denn im Falle eines Mangels ist die Miete „angemessen" herabzusetzen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist ausfüllungsbedürftig. Es schließen sich eine Fülle von Folgeproblemen bei der Regelung von Ansprüchen an, die sich als Folge um das Recht zur Mietminderung gruppieren. Geschlossen wird der Kreis dadurch, dass Vorfragen rechtlicher Ableitungen in Gestalt von Gewährleistungsrechten tatsächliche und bautechnische Zustände sind. Sie können im einzelnen Falle nur durch Sachverständigengutachten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens endgültig aufgeklärt werden.
Die vorliegende Broschüre versteht sich als Wegweiser durch das mietrechtliche Gewährleistungsrecht. In ihrer Darstellung vereinheitlicht sie die Gewährleistungsrechte des Mieters im Falle von Mängeln der Mietsache mit den eingehend behandelten Abwehrmöglichkeiten des Vermieters gegen Mietminderungen und gegen damit thematisch zusammenhängende Folgeansprüche. Mindert der Mieter die Miete, so muss der Vermieter seine Abwehrstrategien kennen. Darauf legt die Broschüre ihren Schwerpunkt. Abwehrstrategien setzen sich aus tatsächlichen und rechtlichen Schritten zusammen: Geht es um wirkliche Mängel, die sofort zu beseitigen sind? Trägt der Mieter die (Mit-) Verantwortung? Oder sind seine Forderungen unbegründet oder gesetzlich oder schließlich vertraglich ausgeschlossen? Wie sichert sich ein Vermieter seine Beweise? Wer muss überhaupt etwas in welchen Fällen beweisen?
Die Darstellung wird durch ein ausführliches Mietminderungs-ABC abgerundet, aus dem „Einzelfallwissen" zu konkreten Mängelarten aus zitierten Gerichtsentscheidungen abgerufen werden kann.
Die Broschüre ist für Vermieter und Sachbearbeiter in Wohnungsunternehmen, für Mieter und für alle rechtsberatenden Berufe konzipiert.